Demokratische Unabhängige Wählervereinigung

DUW

Wir sind eine Vereinigung überzeugter sozialer Demokraten.

Gegen Bargeldabschaffung

dennis nordmann
Dennis Nordmann

Dortmund-Aplerbleck

Lesen Sie unseren Flyer!

ingo meyer
Ingo Meyer

Dortmund-Huckarde

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annegret meyer
Annegret Meyer

Dortmund-Mengede

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quotes

»Wir treten mit Mut und Entschlossenheit für wahre Demokratie, mehr Mitbestimmungsrechte der Bevölkerung auf allen politischen Ebenen, auch in den Kommunen, und ein soziales, solidarisches und friedliches Deutschland und Europa ein.«

meyer

Ingo Meyer, DUW

Über uns

Grundsatzprogramm

Die DUW ist ein demokratischer und sozialer Zusammenschluss von Bürgerinnen und Bürgern, die politische Verantwortung übernehmen. Sie spricht Menschen an, die sich dem Wohl der Gesellschaft und sozialer Gerechtigkeit verpflichten wollen.

Fragen an uns?

Kommen Sie auf uns zu!

Wir stellen uns jederzeit Ihren Fragen.

Der Verkehrsverbund Rhein Ruhr (VRR) plant, die Möglichkeit der Bargeldzahlung in Bussen und Bahnen sowie an den Standautomaten bis 2027 komplett abzuschaffen. Davon ist auch die DSW 21 in Dortmund betroffen.

Wir als DUW lehnen Bargeldabschaffung prinzipiell ab.

Insbesondere für die hier nachfolgend aufgeführten Einwohner und Einwohnerinnen hat es schwerwiegende Folgen:

Ältere Menschen, die selten ein Smartphone mit Internetzugang besitzen oder es nicht nutzen können.

 

Menschen, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen keinen digitalen Zugang haben.

 

Menschen, welchen es aus sozialen oder finanziellen Situationen heraus nicht möglich ist, die digitalen Angebote zu nutzen.

 

Unsere Forderungen:

Alle Einwohnerinnen und Einwohnerinnen ohne Internetzugang, oder Smartphone müssen Zugang zu den Angeboten im öffentlichen Personennahverkehr haben.  Die DSW21 und der VRR müssen allen Bevölkerungsgruppen die gleichen Chancen einräumen. 

Alles andere kommt einer Diskriminierung gleich!

Alle Menschen müssen selbst frei entschieden können, ob sie weiterhin die Bargeldzahlung oder die digitalen Angebote nutzen wollen.

Zu beachten gilt: Bargeld ist immernoch ein gesetzliches Zahlungsmittel!